AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwältin Jeannette Günther ist ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beratend tätig und führt auch Scheidungsverfahren durch.
Zu ihrem Tätigkeitsfeld zählen neben der Gestaltung von Eheverträgen (unter Berücksichtigung unternehmerischer und steuerlicher Gesichtspunkte) auch die interessengerechte Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Hier ist sie mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen, der Regelung der Vermögensauseinandersetzung – einschließlich des vorhandenen Immobilienvermögens – sowie der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen bei Verbindlichkeiten befasst und beweist hier regelmäßig außerordentliches Verhandlungsgeschick.
Daneben berät Rechtsanwältin Günther Unternehmerinnen und Unternehmen im Trennungs- bzw. Scheidungsfall, prüft bestehende Unterhaltspflichten und Abänderungsmöglichkeiten von Entscheidungen zum Versorgungsausgleich.
Rechtsanwältin Günther ist zudem auch kompetente Ansprechpartnerin für die vertragliche Beratung und Gestaltung nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Ausgleichsansprüche nach Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Aufhebung von Lebenspartnerschaften und die Regelung der damit verbundenen Ansprüche.