Jörg Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Kündigung im Arbeitsrecht
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Eigenkündigung (durch den Arbeitnehmer) und Fremdkündigung (durch den Arbeitgeber). Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, Kündigungsfristen müssen dabei eingehalten werden. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss zudem ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegen.
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung automatisch wirksam – selbst wenn Sie diese rechtlich hätten anfechten können. Deshalb kontaktieren Sie frühzeitig unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, um Ihre Interessen zu wahren.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung und verhandeln u.a. Abwicklungs- und Aufhebungsverträge einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen. Jeder unserer Fachanwälte hat seinen speziellen Fokus im Arbeitsrecht, dabei ist jeder von ihnen Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Kündigung.