telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Zulässige Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit



Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2018 hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 362/18, klargestellt, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG im Einklang mit dem Europarecht steht. Die Kürzung ist allerdings nur für volle Monate möglich, weshalb Monate, in deren Verlauf die Elternzeit beginnt oder endet, keine Kürzung möglich ist. Wichtig zu beachten ist, dass die Kürzung nicht automatisch erfolgt. Vielmehr bedarf es zur Wahrnehmung des Kürzungsrechts einer Erklärung des Arbeitgebers. Diese bedarf jedoch keiner besonderen Form. Es reicht vielmehr aus, dass für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass der Arbeitgeber von seiner Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Diese Erklärung kann vor, während oder nach Ende der Elternzeit abgegeben werden, nicht jedoch schon vor Inanspruchnahme der Elternzeit (BAG, Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 495/17).

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Jörg Müller
Jörg Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.