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Folgen von Corona: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle



Wird ein Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit in seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen.

Den Arbeitnehmer trifft dann ein Verschulden, wenn ein Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, das einen erheblichen Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen darstellt. Besucht ein Arbeitnehmer ein Land oder ein Gebiet, vor dem das Auswärtige Amt offiziell warnt, liegt ein Verschulden des Arbeitnehmers nahe.

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Jörg Müller
Jörg Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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