Betriebsbedingte Kündigung
Voraussetzung der betriebsbedingten Kündigung ist nicht der Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes, sondern die Verringerung des Beschäftigungsbedarfs für bestimmte Tätigkeiten. Anlass können innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe (wie die Corona-Krise) sein.
Abgestellt wird ausschließlich auf die unternehmerische Entscheidung. Diese muss, um kündigungsrelevant zu sein, greifbare Formen angenommen haben. Deutlich muss werden die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.
Die Sozialauswahl hat sich zu beziehen auf alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs. Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die kraft Weisungsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt werden könnten.