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Betriebsbedingte Kündigung


Voraussetzung der betriebsbedingten Kündigung ist nicht der Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes, sondern die Verringerung des Beschäftigungsbedarfs für bestimmte Tätigkeiten. Anlass können innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe (wie die Corona-Krise) sein.

Abgestellt wird ausschließlich auf die unternehmerische Entscheidung. Diese muss, um kündigungsrelevant zu sein, greifbare Formen angenommen haben. Deutlich muss werden die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung.

Die Sozialauswahl hat sich zu beziehen auf alle vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs. Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die kraft Weisungsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt werden könnten.

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Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen

  Erweiterte Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen   § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung abweichende Vereinbarung zu beschließen. Dies gilt, so der BGH…

Familiengesellschaften: Langfristige Vermögensverwaltung und -erhaltung

Familiengesellschaften stellen ein spannendes Instrument zur Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung dar. Sie bieten die Möglichkeit, generationenübergreifend Vermögen zu sichern und familiären Zusammenhalt zu stärken.   Ausgangspunkt bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollte stets eine ehrliche Betrachtung des Status quo sein:   Wer soll beteiligt werden? Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel? Welches Ziel verfolgen die Übergebenden? Welche Lebensvorstellungen haben…

Vertragsstrafe – Beliebig festzulegende Höhe?

Insbesondere im Werkvertragsrecht legen Auftraggeber Wert darauf, den Auftragnehmer dazu zu motivieren, seine vertraglichen Verpflichtungen wie die fristgerechte Leistung einzuhalten. Ein beliebtes Mittel hierfür ist die Vereinbarung von Vertragsstrafen.   An die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln stellt die Rechtsprechung jedoch strenge Anforderungen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in AGB oder vorformulierten Verträgen, die nach dem…

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Vergütungsanspruch Bauträger

Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren   Bisher war die Frage umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Bauträgers einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder von zehn Jahren unterliegt. Mit Urteil vom 07.12.2023 hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun höchstrichterlich entschieden. Der Vergütungsanspruch des Bauträgers unterliegt einheitlich einer Verjährungsfrist von zehn Jahren, berechnet ab der…