Jörg Müller
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht
Mit dem Thema Arbeitsrecht kann im täglichen Leben fast jeder in Berührung kommen. Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Regelungen steht das Arbeitsverhältnis. Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine rechtliche Beziehung, die empfindlich für Störungen durch verschiedene Einflüsse und Entwicklungen ist. Besonders die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann Anlass zu Rechtsstreit geben.
Beim Arbeitsrecht unterscheiden wir zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht. Während sich das individuelle Arbeitsrecht mit dem Arbeitsverhältnis und den daraus resultierenden Ansprüchen und Verpflichtungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst, regelt das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Es lässt sich in die zwei großen Teilbereiche „Betriebsverfassungsrecht“ und „Tarifrecht“ unterteilen.
Unsere Leistung
Als Kanzlei bieten wir Ihnen umfassende Rechtsberatung in allen Gebieten des Arbeitsrechts, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern z.B. – vor und nach Ausspruch der – bis zur Vertretung in z.B. Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen bei ihrer Tätigkeit verschiedene arbeitsrechtliche Schwerpunkte, grundsätzlich ist jedoch jeder von ihnen Ihr Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht.