Gern führen wir für Sie eine Online-Scheidung durch. Eine Online-Scheidung ist dann zu empfehlen, wenn Sie und Ihr Ehepartner über die Scheidung einig sind und auch die Scheidungsfolgen geregelt haben.
Wir kommunizieren mit Ihnen vollständig auf elektronischem Weg. Ein persönliches Treffen ist also nicht erforderlich.
Hat ein Ehegatte beruflich für die gemeinsamen Kinder zurückgesteckt, oder haben Sie z.B. gemeinsam ein Haus finanziert? Dann gilt es meistens mehr zu regeln, als die reine Ehescheidung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen ein persönliches Erstberatungsgespräch. Die Kosten betragen Euro 226,10. Wir vermitteln Ihnen in dem Gespräch einen Überblick über sämtliche Folgen der Ehescheidung. Im weiteren Mandatsverlauf kommunizieren wir auch dann – wenn Sie es wünschen – auf elektronischem Weg mit Ihnen.
Ihre Scheidung völlig online durchzuführen, ist gesetzlich nicht möglich. Zum gerichtlichen Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen.