Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht
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Steuerrecht
Das deutsche Steuersystem ist sehr komplex, wohl das schwierigste auf der ganzen Welt. Das liegt vor allem an den mehr als 40 verschiedenen Steuerarten, die es in Deutschland zu unterscheiden gilt.
Da insbesondere die Teilhabe am Wirtschaftsleben zwingend zu steuerlichen Pflichten führt, setzt eine rechtliche Beratung und Begleitung jeder gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit fundierte steuerliche Kenntnisse voraus. Aber auch Vorgänge im privaten Rechtsverkehr ziehen zum Teil erhebliche Steuerfolgen nach sich, wie z.B. der Grundstückserwerb oder Schenkungs- und Erbvorgänge.
Es liegt auf der Hand, dass dieser Steuerdschungel zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen führt.
Zunächst gilt dies natürlich für das Besteuerungsverfahren. Die Steuerverwaltung ist der Kompetenzträger, der allerdings eine überwiegend einseitige Sicht auf die Steuerpflichten hat und vom Bemühen geprägt ist, die Steuereinnahmen zu maximieren. Dem lässt sich häufig erst im Rahmen eines Steuergerichtsverfahrens erfolgreich entgegenwirken. Aber auch aus dem Verhältnis des Steuerbürgers zum Steuerberater entstehen vielfache Streitigkeiten, die ihren Ursprung im Steuerrecht haben.
Unsere Leistung
Unser Fachanwalt für Steuerrecht hilft Ihnen, bei den sonstigen rechtlichen Themen unnötige Steuerlasten zu vermeiden und berät Sie dazu, Ihre Ziele steuergünstig zu realisieren. Er begleitet Sie zu allen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen, in erster Linie mit der Finanzverwaltung aber auch mit dem Steuerberater. Zugleich versteht sich unser Steuerfachanwalt als Partner der Steuerberater, um in der Zusammenarbeit mit diesen Sie optimal zu beraten, und steht an der Seite der Steuerberater bei der Abwehr von Haftungsvorwürfen.