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Der Ehemann verstirbt während des Scheidungsverfahrens: Unterhalt?



Der Ehemann verstirbt während des Ehescheidungsverfahrens. Die Ehefrau hat im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens ihre Unterhaltsansprüche geltend gemacht. Bekommt sie Unterhalt?

Grundsätzlich gilt, dass mit dem Tod eines Ehegatten das Ehescheidungsverfahren erledigt ist. Außerdem ist das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. In einem solchen Fall ist der überlebende Ehegatte aber unterhaltsberechtigt. Die Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch bleiben dieselben, wie bei einer Ehescheidung. Der Unterhaltsanspruch ist gegen die Erben gerichtet. Außerdem ist der Unterhaltsanspruch beschränkt auf den so genannten kleinen Pflichtteil des Ehegatten.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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