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Vorweggenommene Erbfolge kann zu gewerblichem Grundstückshandel führen



Wer sein Grundstück bzw. seine Immobilie verkaufen möchte, muss steuerlich einiges bedenken: Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn veräußert, kann das Einkommensteuer auslösen. Außerdem kann es auch zur Gewerbesteuerpflicht kommen, nämlich dann, wenn die Veräußerung als gewerblicher Grundstückshandel qualifiziert wird. Grundsätzlich liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vier in Veräußerungsabsicht erworbene oder bebaute Objekte verkauft werden.

Der BFH hatte nun zu entscheiden, ob bei der Zählung auch geschenkte Immobilien einzubeziehen sind: Grundsätzlich zählt die geschenkte Immobilie nicht mit. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn die Schenkung ein Scheingeschäft ist.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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