Welche Rentenanrechte werden im Versorgungsausgleich geteilt?
Der Ehemann hatte einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Die Haftpflichtversicherung hat als Schadensersatz Beitragszahlungen im Wert von rund Euro 100.000,00 in die Rentenversicherung des Ehemannes einbezahlt. Der Ehemann war der Ansicht, dass er dieses Rentenanrecht im Rahmen des Versorgungsausgleichs nicht mit seiner Ehefrau teilen muss.
Grundsätzlich gilt: Alle Rentenanrechte sind zu teilen. Eine Ausnahme gilt aber, wenn z.B. die Eltern schenkweise Einzahlungen in eine private Rentenversicherung leisten. Diese geschenkte private Rentenversicherung muss nicht geteilt werden.Der BGH hat entschieden, dass Schadensersatzleistungen nicht wie eine Schenkung zu bewerten sind. Der Schadensersatzanspruch gehört zum Vermögen des Ehemannes. Die Rentenansprüche, die der Haftpflichtversicherer einbezahlt hat, sind daher im Versorgungsausgleich zu teilen.