Vergütungsanspruch Bauträger
Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren
Bisher war die Frage umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Bauträgers einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder von zehn Jahren unterliegt. Mit Urteil vom 07.12.2023 hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun höchstrichterlich entschieden. Der Vergütungsanspruch des Bauträgers unterliegt einheitlich einer Verjährungsfrist von zehn Jahren, berechnet ab der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs.
IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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