AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Jens Anderssohn berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich Bauträger, mittelständische Bauunternehmen, Architekten sowie öffentliche und private Bauherren zu allen Fragen des privaten Baurechts und der Vergabe von Planer- und Bauaufträgen.
Gegenstand seiner Tätigkeit im privaten Baurecht sind die baubegleitende Beratung von komplexen Bauvorhaben, die Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen (inkl. Vergütungsanpassung), Sachmängel- und/oder Sicherungsansprüchen, insbesondere innerhalb der Vertragsketten.
Gegenstand seiner Tätigkeit im Vergaberechts sind die Beratung und die Vertretung öffentlicher Auftraggeber, aber auch von Bietern in allen Phasen der Vergabeverfahren von Planungs- und Bauleistungen.