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Familiengesellschaften: Langfristige Vermögensverwaltung und -erhaltung



Familiengesellschaften stellen ein spannendes Instrument zur Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung dar. Sie bieten die Möglichkeit, generationenübergreifend Vermögen zu sichern und familiären Zusammenhalt zu stärken.

 

Ausgangspunkt bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollte stets eine ehrliche Betrachtung des Status quo sein:

 

  • Wer soll beteiligt werden? Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel?

  • Welches Ziel verfolgen die Übergebenden?

  • Welche Lebensvorstellungen haben die Empfänger?

  • Welches Vermögen ist vorhanden?


 

Generationsübergreifende Gesellschaften bieten den Vorteil, dass die jüngere Generation von den Erfahrungen der älteren profitieren und früh den verantwortlichen Umgang mit Vermögen lernen kann. Die notwendige Einflussnahme können sich die Übergebenden in den Gesellschaftsverträgen vorbehalten und hierdurch Korrekturmöglichkeiten schaffen. Gleichzeitig kann die ältere Generation von den Ideen der jüngeren profitieren. Familiengesellschaften dienen dem Schutz des Vermögens durch Zersplitterung, denn nicht selten entsteht Streit, wenn etwa Geschwister hälftige Eigentümer eines Grundstücks werden und keine gemeinsame zukunftsfähige Strategie finden, was zum Verkauf der Immobilie führt. Die Lebensvorstellungen der Familienmitglieder sollten deshalb besprochen und bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigt werden. Auch die Ausschöpfung möglicher Steuerfreibeträge ist möglich.

 

Als Gesellschaftsformen für Familiengesellschaften kommen Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) oder Stiftungen in Betracht. Aufgrund der flexibel auszugestaltenden Gesellschaftsverträge sind Personengesellschaften grundsätzlich vorzugswürdig. Entscheidend bei der Wahl der Rechtsform sollte aber immer eine sorgfältige Abwägung der Gründungskosten, der Haftungsrisiken und der sonstigen von Gesetzes wegen bestehenden Pflichten, die mit der jeweiligen Rechtsform einhergehen, sein.

 

Ein besonderes Augenmerk bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge ist auf Abfindungsklauseln zu legen, damit der Fortbestand der Gesellschaft auch beim Ausscheiden eines Familienmitglieds und der zu zahlenden Abfindung gesichert ist. Sollen Minderjährige beteiligt werden, bedarf es außerdem der Prüfung, ob Ergänzungspfleger zu bestellen oder eine familiengerichtliche Genehmigung einzuholen ist.

 

Durch die Gründung und sorgfältige Gestaltung einer Familiengesellschaft ist es der übergebenden Generation möglich, langfristig den Wohlstand nachfolgender Generationen zu sichern und lenkenden Einfluss zu nehmen. Idealerweise wird die nachfolgende Generation mit einbezogen und hierdurch der innerfamiliäre Zusammenhalt gestärkt.

 

Gerne stehen wir für Fragen und Beratungen zur Verfügung, bei der Ihre konkreten Verhältnisse berücksichtigt werden.

 

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Dr. Emily Henninger
Dr. Emily Henninger
Rechtsanwältin Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht

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