neues Gebäudeenergiegesetz
Neues Gebäudeenergiegesetz begründet für Eigentümer Betreiberpflichten
Das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet für Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 neu in ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungs- und Nutzungseinheiten eingebaut werden, eine Pflicht zur Betriebsprüfung und für Betreiber von Heizungsanlagen in solchen Gebäuden eine Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie weiterer Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.
Adressat der entsprechenden Verpflichtungen ist auch bei Bestehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern der einzelne Eigentümer. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollte die Eigentümer auf diese Pflichten hinweisen.
Da die bußgeldrelevanten Vorschriften des GEG zwingendes Recht sind, besteht für die Eigentümer im Ergebnis ein Zwang, die Betriebsprüfung bzw. die Nutzungsprüfung und Heizungsoptimierung zu beschließen und den Verwalter mit der Umsetzung zu beauftragen.
IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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