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Darf ich meine Unterhaltszahlungen kürzen?



Grundsätzlich ist eine Änderung des Unterhalts dann veranlasst, wenn sich der Unterhaltszahlbetrag wesentlich, das bedeutet in der Regel mindestens um 10 %, verändert. Bevor man den Unterhalt neu ausrechnen lässt, sollte man folgendes bedenken: Für die Unterhaltsberechnung wird grundsätzlich das durchschnittliche Einkommen der vergangenen zwölf Monate herangezogen. Bei einer Neuberechnung ist außerdem zu berücksichtigen, dass auch der andere Ehegatte eventuell ein reduziertes Einkommen hat. Sie sollten daher dann eine Neuberechnung des Unterhalts veranlassen, wenn sich abzeichnet, dass Ihr Gehalt längerfristig reduziert sein wird.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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