Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht
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Online-Scheidung
Selbstverständlich kommunizieren wir mit Ihnen auch im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren gerne auch elektronisch. Es ist aber gesetzlich nicht möglich, Ihre Scheidung vollständig online durchzuführen; in der Regel erfordert eine Scheidung das persönliche Erscheinen der Ehepartner vor Gericht.
Eine Online-Scheidung ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung einig und die Scheidungsfolgen möglichst vollständig geregelt sind. Die Kosten des Scheidungsverfahrens - analog oder online - können Sie in diesem Fall auch dadurch senken, dass Sie sich darauf verständigen, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsanwaltes beauftragt und Sie sich die Kosten für diesen Anwalt teilen. In allen anderen Fällen fallen (auch bei einer Online-Scheidung) die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an.
Unsere Leistung
Wir beraten Sie zu allen Themen rund um die Scheidung – egal ob online oder offline. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns zu einem persönlichen Beratungsgespräch aufzusuchen, und wenn die Trennungsfolgen bereits geregelt sind, lassen wir Ihnen gerne entsprechende Fragebögen zukommen, damit Sie uns die für die Einleitung des Scheidungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Informationen zuleiten können.