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Getrennt – welche Steuerklasse?



Während der Ehe haben die Ehegatten ihr Einkommen in Steuerklasse III (= geringe Steuerlast beim Ehemann) und Steuerklasse V (= hohe Steuerlast bei der Ehefrau) versteuert. Im Jahr 2015 haben sie sich getrennt. Die Ehefrau führt nachträglich einen Aufteilungsbescheid herbei, nachdem das Finanzamt für beide Ehegatten die Steuerzahlung nach Steuerklasse IV (gleichmäßige Steuerlast bei beiden Ehegatten) bemisst. Die Folge: Der Ehemann, der bisher in Steuerklasse III weniger Steuern bezahlt hat, muss Steuern nachbezahlen.

Die Entscheidung des Gerichts: Im Jahr 2015 haben die Eheleute noch mehrere Monate zusammengelebt, bevor sie sich getrennt haben. In den Jahren davor haben sie ihre Steuer jeweils in den Steuerklassen III und V versteuert. An dieser Vereinbarung müssen sie sich auch für das Jahr 2015 festhalten lassen. Eine nachträgliche, einseitige und rückwirkende Änderung dieser Vereinbarung kommt nicht in Betracht.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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