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Eheaufhebung wegen Verschweigens früherer Straftaten



Die Ehegatten hatten sich im April 2016 kennengelernt und wurden nach mehreren Kurzreisen ein Paar. Im August 2016 heirateten sie. Im Januar 2017 wurde der Ehemann verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Die Ehefrau fiel aus allen Wolken. Der Ehemann wurde wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Ehefrau beantragte die Aufhebung der Ehe.

Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte arglistig getäuscht wurde und er bei Kenntnis der Sachlage die Ehe nicht eingegangen wäre. Das gilt allerdings ausdrücklich dann nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft.

Das Gericht hat entschieden, dass der Ehemann gegenüber der Ehefrau auch ohne deren Nachfragen eine Offenbarungspflicht gehabt hatte, und zwar umso mehr, als es sich um einen Umstand handelt, der zukünftig für die eheliche Gemeinschaft und das Familienleben von grundlegender Bedeutung ist. Die Ehe wurde aufgehoben.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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