Kettenschenkung – auf die richtige Gestaltung kommt es an
Die Großmutter verschenkte ein Grundstück an ihre Tochter und diese schenkt unmittelbar im Anschluss daran einen Teil des Grundstückes wiederum an ihr eigenes Kind weiter. Der Vorteil: Höhere Schenkungssteuerfreibeträge.
Das Finanzamt wollte die Kettenschenkung zunächst nicht anerkennen, da auch das Testament der Großeltern vorsah, dass ein Teil des Grundstücks an die Enkelkinder zu übertragen war. Das Finanzgericht sah das anders. Wenn die weitergebende Person, hier also die Tochter, eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des Gegenstandes hat, liegt eine Schenkung der Tochter an ihr Kind vor.