telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Kettenschenkung – auf die richtige Gestaltung kommt es an



Die Großmutter verschenkte ein Grundstück an ihre Tochter und diese schenkt unmittelbar im Anschluss daran einen Teil des Grundstückes wiederum an ihr eigenes Kind weiter. Der Vorteil: Höhere Schenkungssteuerfreibeträge.

Das Finanzamt wollte die Kettenschenkung zunächst nicht anerkennen, da auch das Testament der Großeltern vorsah, dass ein Teil des Grundstücks an die Enkelkinder zu übertragen war. Das Finanzgericht sah das anders. Wenn die weitergebende Person, hier also die Tochter, eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des Gegenstandes hat, liegt eine Schenkung der Tochter an ihr Kind vor.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.