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Wer bekommt die Mietkaution nach der Ehescheidung?



Die Ehefrau hatte die Wohnung ursprünglich alleine gemietet und eine Mietkaution gestellt. Später zog der Ehemann in die Wohnung mit ein. Nach der Ehescheidung setzte der Ehemann das Mietverhältnis sofort. Die Ehefrau hatte zugestimmt. Allerdings verlangt sie nun nachträglich von ihrem Exmann die Erstattung der Mietkaution.

Das Gericht hat entschieden: Die Mietkaution kann erst nach Ende des Mietverhältnisses vom Vermieter herausverlangt werden. Hinweis: Die Ehefrau hätte mit dem Ehemann eine Vereinbarung über die Mietkaution treffen müssen, bevor sie der Fortsetzung des Mietverhältnisses zustimmt.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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