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Cavada und Partner Rechtsgebiete Scheidungsrecht

Scheidungsrecht


Voraussetzung für eine Scheidung ist grundsätzlich, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr dauernd getrennt leben, der eine Ehegatte - vertreten durch einen Rechtsanwalt - die Scheidung beantragt und der andere zustimmt oder keine Anhaltspunkte vorliegen, die die Fortsetzung der Ehe und eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft beider Ehegatten wahrscheinlich machen. Eine Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen. Von Amts wegen im Zusammenhang mit der Scheidung zu regeln ist der so genannte Versorgungsausgleich. Dabei geht es um den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen sich scheiden zu lassen, sollten Sie rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. So können im Vorfeld Fragen geklärt und die Weichen für eine optimale Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen gestellt werden.
Cavada und Partner Rechtsgebiete Scheidungsrecht

Unsere Leistung


Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie rund um das Thema Trennung und Scheidung. Neben der Vertretung im Scheidungsverfahren kümmern wir uns auf Wunsch auch um die Regelung sämtlicher Scheidungsfolgen, insbesondere um Unterhaltsansprüche und die Vermögensauseinandersetzung. Gerne führen wir der Scheidungsverfahren auch online mit Ihnen durch. Zum Scheidungstermin müssen Sie allerdings auch in diesem Fall persönlich erscheinen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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Thorsten Bendel
Fachanwalt für Familienrecht

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