Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht
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Unterhaltsrecht
Unterhaltsansprüche können nicht nur zwischen Eltern und Kindern, sondern auch zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten, Lebenspartnern und nicht verheirateten Eltern eines Kindes, ja sogar zwischen Großeltern und Kindern bestehen.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Trennung oder Scheidung tragen, sollten Sie sich frühzeitig mit den Thema Unterhalt befassen und rechtliche Beratung durch unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte in Anspruch nehmen. Das ermöglicht Ihnen nicht nur eine bessere finanzielle Planung für die Zeit nach der Trennung bzw. Scheidung, sondern dient auch dazu, Ihre Interessen optimal zu wahren.
Weil Unterhaltsansprüche immer auf der Grundlage der aktuellen Einkommenssituation berechnet werden, ergeben sich in vielen Fällen auch nach der Scheidung Änderungen. Der Unterhalt muss dann an die geänderten Verhältnisse angepasst werden.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht sind Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Unterhalt. Wir berechnen Unterhaltsansprüche und machen diese kompetent für Sie geltend. Den Unterhaltspflichtigen unterstützen wir dabei, die rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Unterhaltslast zu nutzen, sich auf die Unterhaltsforderung einzustellen und Lösungen für eine Gesamtregelung zu finden.
Ferner regeln wir für Sie Ansprüche auf Unterhaltsabänderung und Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten.