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Beim biologischen Vater gilt Steuerklasse III



Ein Kind erbt von seinem biologischen Vater. In der Geburtsurkunde eingetragen und somit der rechtliche Vater ist hingegen der Ehemann der Mutter. Erbt das Kind von seiner Mutter oder seinem Vater gilt die Steuerklasse I. Erbt ein Kind von sonstigen Personen, gilt die sehr viel teurere Steuerklasse III. Welche Steuerklasse gilt nun bei einer Erbschaft, wenn biologischer Vater und rechtlicher Vater unterschiedliche Personen sind?

Der BFH hat entschieden, dass nur bei einer Erbschaft vom rechtlichen Vater die Steuerklasse I gilt. Die Erbschaft vom biologischen Vater muss das Kind in der sehr viel ungünstigeren und teureren Steuerklasse III versteuern.

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Jeannette Günther
Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

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