telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
Cavada und Partner Rechtsgebiete Sorgerecht

Sorgerecht


Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern. Bei nicht verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge zunächst der Mutter alleine zu; der Vater kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihm ebenfalls die elterliche Sorge übertragen wird.
Auch nach Trennung und / oder Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für Ihre Kinder. Jeder Ehegatte kann aber beim Familiengericht eine Übertragung der elterlichen Sorge insgesamt oder eines Teils des Sorgerechts auf sich beantragen. Maßgeblich für die Entscheidung des Familiengerichts ist in einem solchen Fall immer das Kindeswohl.
Die Frage, wann und wie häufig die Kinder Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil haben, soll und darf von den Eltern einverständlich untereinander geregelt werden. Gibt es hier Schwierigkeiten und können diese auch nicht durch Vermittlung des Jugendamtes zeitnah gelöst werden, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht zu stellen.
Cavada und Partner Rechtsgebiete Sorgerecht

Unsere Leistung


Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um die Themen elterliche Sorge und Umgangsrecht. Wir stehen Ihnen im gerichtlichen Verfahren zur Seite, immer mit dem Ziel, die für Sie und Ihre Kinder beste Lösung durchzusetzen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht

Mehr erfahren
Thorsten Bendel
Fachanwalt für Familienrecht

Mehr erfahren

Relevante Blogbeiträge zum Rechtsgebiet