Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht
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Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
Gesetzlicher Güterstand ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag eine anderweitige Regelung getroffen haben, kann der Ehegatte mit dem niedrigeren Zugewinn gegen den anderen Ehegatten möglicherweise im Zusammenhang mit der Scheidung einen Ausgleichsanspruch geltend machen.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich zu trennen, und sich scheiden zu lassen, sollten Sie im Hinblick auf die Regelung der Vermögensverhältnisse rechtzeitig unsere rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Entsprechende Vorbereitung bedeutet hier bares Geld. Auch können unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte bereits im Vorfeld einer Trennung Lösungsansätze zur Vermögensauseinandersetzung entwickeln, die Sie mit ihrem Ehegatten dann im konkreten Trennungsfall erörtern können.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte beraten Sie umfassend im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung rund um Trennung und Scheidung. Wir entwickeln Lösungsvorschläge, berechnen Zugewinnausgleichsansprüche und machen diese für Sie geltend, helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung von Immobilien und von Schulden.