Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht
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Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Verwandtschaft, Ehe und Lebenspartnerschaft miteinander verbundenen Personen. Neben Abstammungsangelegenheiten fallen unter das Thema Familienrecht Sorge- und Umgangssachen, die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat, Unterhaltsansprüche von Kindern, Ehegatten und Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften sowie nichtverheirateter Eltern eines Kindes.
Ein wesentlicher Teil des Familienrechts befasst sich darüber hinaus mit den vermögensrechtlichen Verhältnissen zwischen Ehegatten und der Vermögensauseinandersetzung anlässlich Trennung und Scheidung. Ebenfalls zum Familienrecht zählen schließlich das Recht des Versorgungsausgleichs und das Adoptionsrecht.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen in der oft emotional belastenden Situation von Trennung und Scheidung mit Rat und Tat zur Seite. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung liegt ein Fokus unserer Tätigkeit darin, langwierige Streitigkeiten entweder bereits im Vorfeld durch ehevertragliche Regelungen zu vermeiden oder im Trennungsfall - sofern möglich und in Ihrem Interesse - durch außergerichtliche oder gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarungen.