Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht
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Erbrecht
Das Thema „Erben und Vererben“ ist von besonderer Komplexität, da mit dem Erbrecht Fragen benachbarter Rechtsgebiete, wie etwa des Gesellschafts-, Steuer- und Familienrechts, einhergehen. Zudem führt die gesetzlich vorgesehene Erbfolge oftmals zu unerwünschten Ergebnissen. Letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag geben die Möglichkeit, die Nachfolge nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Bei allen Mandaten der privaten und betrieblichen Nachfolge planen wir die Schritte vorausschauend und setzen sie praxisorientiert um.
Genauso stehen wir an Ihrer Seite, wenn ein Erbfall eingetreten ist und es darum geht, das Testament richtig auszulegen und zu vollziehen, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen oder Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.
Unsere Leistung
Wir beraten Sie und erstellen für Sie Testamente und Erbverträge.
Die Umsetzung des letzten Willens des Verstorbenen nach dem Erbfall ist häufig ein sensibles Thema, das die Familienverhältnisse sehr belasten kann. Unser Bestreben ist es, Lösungen außerhalb langwieriger gerichtlicher Verfahren zu finden. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen fachlich kompetent, zügig und unbürokratisch.