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Wer ist Kontoinhaber eines Sparbuches?



Die Eltern eröffnen ein Sparkonto, auf dem sie Geld für die Tochter ansparen wollen.

Kontoinhaber eines Kontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll. Dies ist durch Auslegung zu ermitteln, die alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere die im Spar-buch vorgenommene Eintragung zur Kontoinhaberschaft, die Angaben im Kontoeröffnungsantrag sowie die Besitzverhältnisse am Sparbuch.

Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Kunden eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll. Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparguthaben vor-behalten wollen. Maßgebend für die Frage, ob ein Kind Ansprüche gegen seine Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über ein Sparguthaben zusteht, ist das Innenverhältnis zwischen Kind und Eltern.

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Thorsten Bendel
Thorsten Bendel
Fachanwalt für Familienrecht

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