Jeannette Günther
Fachanwältin für Familienrecht und für Arbeitsrecht
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Versorgungsausgleich
Beim so genannten Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Im Zusammenhang mit der Scheidung prüft das Familiengericht von Amts wegen nach, welche Versorgungsanrechte die Ehegatten während der Ehe erworben haben. Diese Anrechte werden dann im Zusammenhang mit der Scheidung jeweils hälftig geteilt. Die Auswirkungen zeigen sich im Rentenfall. Für die Berechnung kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an. Für ein solches gerichtliches Abänderungsverfahren sind ebenfalls die Familiengerichte zuständig.
Zunehmend müssen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich aufgrund Gesetzesänderungen oder sonstiger Umstände später abgeändert werden.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte beraten und vertreten Sie zu allen Themen rund um den Versorgungsausgleich. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens prüfen wir, ob möglicherweise Verrechnungen mit anderen Ansprüchen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung möglich sind. Außerdem prüfen wir, ob Abänderungsmöglichkeiten bestehen und vertreten Sie im Abänderungsverfahren.