AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Nico Rückert ist mit der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Sach- und Personenschäden (Verkehrsunfallrecht) und Mängelrechten im Zusammenhang mit Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge befasst. Dazu zählen u.a. Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Nacherfüllung.
Ebenfalls in dieses Rechtsgebiet fallen die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Garantieansprüchen sowie das Bearbeiten sonstiger Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen über Kraftfahrzeuge, z.B. Widerruf und Lieferverzögerung.
Weiterhin ist Rechtsanwalt Rückert im Werkvertragsrecht tätig. Dazu gehören die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Mängelrechten aus Reparaturverträgen. Im Rechtsgebiet Leasingrecht befasst sich Rechtsanwalt Rückert mit Rechten und Forderungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen und begleitet Sie bei Streitigkeiten wegen vorzeitiger wie auch regulärer Beendigung von Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge.