Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)
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Werkvertragsrecht
Im Baugewerbe sind Werkverträge eine Alltäglichkeit. Deshalb ist es für Handwerker unerlässlich, die Grundzüge des Bau- und Werkvertragsrechts zu kennen und zu wissen, wie sie trotz ihrer Vorleistungspflicht Zahlungen verlangen und unnötigen Streit um Sachmängel vermeiden können. Dies insbesondere, nach dem zum 01.01.2018 das Werkvertragsrecht grundlegend reformiert und in Teilbereichen neu geregelt worden ist.
Ein fundamentales Regelungsprinzip des Werkvertragsrechts ist die Vorleistungspflicht des Handwerkers. Grundsätzlich muss ein Handwerker zuerst die gesamte von ihm geschuldete Leistung erbringen. Erst danach kann er die vereinbarte Vergütung fordern. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Abschlagszahlungen von seinem Auftraggeber zu verlangen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass insbesondere kleinere Handwerksbetriebe in die Insolvenz geraten, weil der Auftraggeber trotz erbrachter Leistungen nicht oder sehr verspätet zahlt. Um dem vorzubeugen, sollten Sie Ihren Werkvertrag gemeinsam mit unseren kompetenten Fachanwälten aufsetzen. Wir beraten und begleiten Sie gern bei allen Fragen rund um das Werkvertragsrecht.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht werden umfassend für Sie tätig. Sie planen und prüfen Bauwerkverträge, setzen Werklohnansprüche durch und begleiten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Sachmängelansprüchen. Nutzen Sie ihre Expertise.