Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts
Spannungsfeld zwischen Sozialleistungen und Grundrechten
Anders als zuvor konnte in den letzten Jahren beobachtet werden, dass bei der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen ein Berufsbetreuer eingesetzt wird. Wurden die Betreuungen bisher hauptsächlich durch die Angehörigen übernommen, ist vermehrt eine Zunahme der Einsetzung von Berufsbetreuern zu beobachten.
Bei der Anordnung einer Betreuung kommt es zwangsweise zu erheblichen Eingriffen in die grundgesetzlich geschützten Lebensbereiche des Betroffenen. Bevor eine Betreuung durch ein Gericht angeordnet wird, wird durch die zuständige Behörde auf Antrag tätig. Es wird ein Sozialbericht und ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt. Das Ergebnis dieser Auswertungen bildet die Entscheidungsgrundlage des Gerichts zur Anordnung der Betreuung.
Um hier den Einschätzungen der Behörde und des Arztes nicht schutzlos ausgeliefert zu werden, sind betroffene (oder Angehörige) gut beraten, sich hier zur Wahrung der „Waffengleichheit“ einen Anwalt zur Unterstützung auf seine Seite zu holen. Hier gibt es noch Möglichkeiten durch frühzeitige professionelle Hilfe die eigene Zukunft selbstbestimmt mitzugestalten. Schöpfen Sie diese Möglichkeiten aus!