Unfallschadenregulierung in der Corona-Krise Teil 2
Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
Ein Dauerthema bei der Unfallschadenregulierung ist die volle Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten. Schon vor der Corona-Krise herrschte ein erbitterter Streit über die Höhe der ersetzenden Kosten bei der Anmietung eines Fahrzeugs.
In der aktuellen Lage wird die Höhe der durchsetzbaren Mietwagenkosten einige ungeklärte Fragen nach sich ziehen. Bei Home-Office und Kurzarbeit oder gar geschlossenen Betriebsstätten haben für Mietwagenfirmen die Auswirkung, dass Mietkapazitäten im Übermaß vorhanden sind. Dies wird mutmaßlich zur Folge haben, dass Mietwagenkosten im Vergleich zu den bisher aufgerufenen Preisen in erheblichem Maße sinken werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs für die mutmaßliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer muss der Geschädigte die vorgelegten Angebote des Vermieters noch kritischer prüfen als bisher. Es ist davon auszugehen, dass Versicherer eine Vielzahl von günstigeren Vergleichsangeboten vorlegen wird und der Geschädigte möglicherweise auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleibt.