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Vom Hund gebissen?



Voraussetzungen Schmerzensgeld beim Hundebiss

Sie sind Opfer einer Hundeattacke geworden? Wenn Sie von einem Hund gebissen wurden steht Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ein Schmerzensgeldanspruch zu. Schon unmittelbar nach dem Hundeangriff sollten verschiedene Dinge beachtet werden.

Zur Sicherung der notwendigen Beweise empfiehlt es sich die Polizei zu rufen. So können zunächst die Hundehalterdaten ermittelt werden. Ebenfalls können so mögliche Zeugen befragt und zur Bestätigung des Sachverhalts aktenkundig gemacht werden. Auch das vorhandensein einer Hundehaftpflichtversicherung kann abgefragt werden. Wenn die erforderlichen Personen und Personalien festgehalten sind, ist die dringende Empfehlung die erlittenen Verletzungen unmittelbar im Anschluss an den Angriff ärztlich durch einen Bericht oder ein Attest dokumentieren zu lassen. Die Verletzungen sollten auch fotografiert werden, um später ausreichende Beweismittel zu haben. Gleiches gilt für den Verlauf der Heilung, der Einfluss auf die Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs hat.

Viele Ansprüche können nicht erfolgreich durchgesetzt werden, weil die Beweise und Beweismittel des Geschädigten nicht ausreichend vorhanden sind.

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Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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