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Fahrzeugkauf im Internet



Angaben in Verkaufsanzeige können Vertragsbestandteil werden

Beschreibt (und bewirbt) der Händler in einer Verkaufsanzeige in einem Online-Verkaufsportal ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen führt dies zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.

Sollte eines der in der Verkaufsanzeige aufgeführten Merkmale am Fahrzeug nicht vorhanden sein, kann der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder gar vom Vertrag zurücktreten. Werden Merkmale des Fahrzeugs nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen oder bestätigt, werden auch die werbenden Beschreibungen der Anzeige Vertragsbestandteil.

Berichtigt der Verkäufer seine Angaben nicht und kann der Käufer als technischer Laie ohne zumutbaren Aufwand nicht erkennen, dass die Angaben falsch sind, kommt der Vertrag wie in der Verkaufsanzeige zustande. Auch ein Hinweis des Verkäufers auf mögliche Irrtümer sagt lediglich aus, dass das Inserat zunächst vorläufig und unverbindlich ist, jedoch verbindlich wird, wenn keine Korrektur erfolgt. Korrigiert der Verkäufer die Angaben nicht, werden sie Vertragsbestandteil.

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Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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