telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Fiktive Schadensabrechnung



Ist die fiktive Abrechnung eines Fahrzeugschadens noch sinnvoll? Fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens bedeutet, dass der Geschädigte den Fahrzeugschaden auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages abrechnet, ohne dass er den Nachweis der Reparatur führt, insbesondere keine Reparaturrechnung vorlegt. Im Rahmen dieser Abrechnungsart ist die Mehrwertsteuer nicht erstattungsfähig. Zudem ist bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind und nicht regelmäßig in der markengebundenen Vertragswerkstatt gewartet und repariert wurden, eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze und damit des Fahrzeugschadens möglich.

Das eigentliche Problem zeigt sich erst dann, wenn das betroffene Fahrzeug später, auch noch nach Jahren, in einen weiteren Unfall verwickelt wird und der neue Fahrzeugschaden verlangt wird. Die Gerichte verlangen in diesem Fall einen Nachweis des Geschädigten darüber, ob und in welchem Umfang der frühere Unfallschaden repariert wurde. Dieser Nachweis ist dann nur sehr schwer zu führen, da regelmäßig keine Rechnung vorliegt und sich eventuelle Zeugen nach Jahren nicht mehr richtig erinnern können. Gelingt der Nachweis nicht, erhält der Geschädigte für den neuen Schaden keinen Ersatz und läuft komplett leer, so jedenfalls das Kammergericht Berlin: Beschluss vom 13.08.2007 – 12 U 180/06
(https://www.iww.de/quellenmaterial/id/32917). Es ist auch nicht mehr ein seltener Fall, dass der Versicherer von einem Vorschaden erfährt. Versichererübergreifend wird die sogenannten H.I.S. – Datenbank geführt. Auf diese haben alle Versicherer Zugriff. In dieser Datenbank werden alle Totalschäden abgespeichert und ab einer bestimmten Schadenhöhe alle diejenigen Schäden abgespeichert, bei denen fiktiv abgerechnet wurde.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.