Unfallschadenregulierung in der Corona-Krise Teil 1
Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
Durch die politisch angeordneten Vorgaben, nur noch die der Grundversorgung dienenden Geschäfte geöffnet zu lassen, ergeben sich in der Unfallschadenregulierung verschiedene Probleme. Bei Reparaturschäden kann es zu Verzögerungen kommen, da Werkstätten mit verringerter Personalstärke arbeiten oder gänzlich geschlossen haben. Auch kann es aufgrund der aktuellen Situation zu Unterbrechungen der Lieferkette kommen und die Reparatur auf diesem Weg sich verzögern. Schadengutachten können ebenfalls länger als üblich dauern. Aufgelaufenes Standgeld oder die Entscheidung, wie reguliert werden soll, können unmittelbare Folge der aufgezeigten Probleme sein. Eine Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs nach vorausgegangenem Totalschaden, ist in der jetzigen Situation bei geschlossenen Autohäusern und Gebrauchtwagenhändlern ebenfalls nicht möglich.
Wie so beschriebene Schadenausweitungen vom Haftpflichtversicherer reguliert werden, bleibt es abzuwarten. Aufgrund der dem Schädiger aufzuerlegenden Prognoserisiken gehen wir davon aus, dass auch die Mehrkosten vom Schädiger übernommen werden müssen.