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Neuwagenkauf



Was Sie unbedingt beachten sollten

Wenn Sie sich zum Kauf eines Neuwagens entschieden haben, sollten Sie einige Dinge beachten und vorbereiten.
Überzeugen Sie sich davon, dass alle von Ihnen gewünschten Ausstattungsmerkmale und Varianten schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Empfehlenswert ist auch, den Liefertermin des Fahrzeugs so genau wie möglich im Vertrag festzuhalten. All diese Dinge dienen der Beweissicherung und helfen Ihnen bei möglichen Folgeproblemen wie fehlerhafter Fahrzeugkonfiguration oder der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei verspäteter Fahrzeugauslieferung.

Bei einem Kauf eines Neuwagens entsteht ein Anspruch auf ein fabrikneues Fahrzeug. Zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags dürfen nicht mehr als 12 Monate vergangen sein. So können Mängel wegen zu langer Standzeit ausgeschlossen werden. Zeigt sich bei einem als Neuwagen erworbenen Fahrzeug ein standzeitbedingter Mangel können durch Sie weitreichende Rechte geltend gemacht werden.

Wird ein Mangel festgestellt ergeben sich Ansprüche aus Sachmangelhaftung, wie Kaufpreisminderung oder Rücktritt.

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Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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