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Ausfalldauerprognose von Schadengutachten in der Corona-Krise



Bei der aktuellen Lage müssen auch Schadengutachten die neue Situation bei der Auswertung von der zu erwartenden Reparatur- sowie auch der Wiederbeschaffungsdauer berücksichtigen.

Im Reparaturfall ist über den Geschädigten und der in Frage kommenden Reparaturwerkstatt in Erfahrung zu bringen, wie sehr sich die Reparaturdauer aufgrund möglicher Lieferschwierigkeiten und personeller Engpässe ausdehnt bzw. ausdehnen könnte. Die Prognose sollte sich in dem Gutachten klar abgrenzbar nachvollziehen lassen. Dies kann so dargestellt werden, dass die übliche Reparaturdauer kalkuliert und die Ausweitung nach Klärung / Beantwortung der oben aufgeworfenen Fragen mit einem Zusatz der zu erwartenden Verzögerung beschrieben wird.

Im Totalschadenfall ist bei einem zu erwartenden Ersatzerwerb in einem Autohaus bei der Wiederbeschaffungsdauer der „übliche“ Zeitraum der Wiederbeschaffung mit einem Zusatz zu versehen, wie sehr sich der Zeitraum des Kaufs durch die aktuell geschlossenen Autohäuser sowie sonstigen Autohändler ausdehnt. Ebenfalls ist bei der Prognose zur Wiederbeschaffungsdauer die Situation der (geschlossenen) Zulassungsbehörden ein gewisser Zeitfaktor hinzuzurechnen.

Um hier bei der Kalkulation der zu erwartenden Zeiträume der Schadenminderungspflicht genüge zu tun, ist die Prüfung einer möglichen und zumutbaren Notreparatur ebenfalls zwingend vorzunehmen.

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Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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