Gutachterauswahl nach Verkehrsunfall
Wenn Ihr Fahrzeug ohne eigenes Verschulden bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, ist es wichtig die Schadenhöhe richtig zu ermitteln. Es ist gängige Praxis, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners versuchen wird, Ihnen einen Gutachter vorbeizuschicken, um den Schaden zu bewerten.
Auf eine derartige Anfrage des gegnerischen Versicherers müssen Sie nicht reagieren. In der Rechtsprechung ist nahezu einhellig anerkannt, dass Sie einen eigenen Gutachter mit der Bewertung Ihres Schadens beauftragen dürfen. Der Versicherungsgutachter hat die Absicht, in erster Linie den Interessen seines Auftraggebers gerecht zu werden. Für die Versicherung günstig ist es, wenn der Gutachter den Schaden an Ihrem Fahrzeug möglichst gering bewertet. Durch diese Vorgehensweise spart der Versicherer bares Geld und Ihnen eigentlich zustehende Schadenpositionen bleiben unberücksichtigt und werden nicht erstattet.
Das bedeutet:
Nehmen Sie unmittelbar nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Kontakt mit einem unabhängigen Gutachter auf, um Ihren Schaden real bewerten zu lassen, um hier nicht bares Geld zu verschenken. Ein Angebot des gegnerischen Versicherers müssen Sie nicht annehmen.