telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

Gutachterauswahl nach Verkehrsunfall



Wenn Ihr Fahrzeug ohne eigenes Verschulden bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, ist es wichtig die Schadenhöhe richtig zu ermitteln. Es ist gängige Praxis, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners versuchen wird, Ihnen einen Gutachter vorbeizuschicken, um den Schaden zu bewerten.

Auf eine derartige Anfrage des gegnerischen Versicherers müssen Sie nicht reagieren. In der Rechtsprechung ist nahezu einhellig anerkannt, dass Sie einen eigenen Gutachter mit der Bewertung Ihres Schadens beauftragen dürfen. Der Versicherungsgutachter hat die Absicht, in erster Linie den Interessen seines Auftraggebers gerecht zu werden. Für die Versicherung günstig ist es, wenn der Gutachter den Schaden an Ihrem Fahrzeug möglichst gering bewertet. Durch diese Vorgehensweise spart der Versicherer bares Geld und Ihnen eigentlich zustehende Schadenpositionen bleiben unberücksichtigt und werden nicht erstattet.

Das bedeutet:
Nehmen Sie unmittelbar nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Kontakt mit einem unabhängigen Gutachter auf, um Ihren Schaden real bewerten zu lassen, um hier nicht bares Geld zu verschenken. Ein Angebot des gegnerischen Versicherers müssen Sie nicht annehmen.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Nico Rückert
Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mehr erfahren

Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen

  Erweiterte Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen   § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung abweichende Vereinbarung zu beschließen. Dies gilt, so der BGH…

Familiengesellschaften: Langfristige Vermögensverwaltung und -erhaltung

Familiengesellschaften stellen ein spannendes Instrument zur Vermögensverwaltung und Vermögenserhaltung dar. Sie bieten die Möglichkeit, generationenübergreifend Vermögen zu sichern und familiären Zusammenhalt zu stärken.   Ausgangspunkt bei der Gründung einer Familiengesellschaft sollte stets eine ehrliche Betrachtung des Status quo sein:   Wer soll beteiligt werden? Eltern, Kinder, (Ur-)Enkel? Welches Ziel verfolgen die Übergebenden? Welche Lebensvorstellungen haben…

Vertragsstrafe – Beliebig festzulegende Höhe?

Insbesondere im Werkvertragsrecht legen Auftraggeber Wert darauf, den Auftragnehmer dazu zu motivieren, seine vertraglichen Verpflichtungen wie die fristgerechte Leistung einzuhalten. Ein beliebtes Mittel hierfür ist die Vereinbarung von Vertragsstrafen.   An die Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln stellt die Rechtsprechung jedoch strenge Anforderungen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in AGB oder vorformulierten Verträgen, die nach dem…

Neues Gesellschaftsrecht seit 01.01.2024

Wussten Sie schon, dass seit dem 01.01.2024 Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) in ein ähnlich wie das Handelsregister eingerichtetes Gesellschaftsregister eingetragen werden können oder gar müssen?   Mit Beginn des Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz „MoPeG“ in Kraft. Mehr als 130 Gesetze und Verordnungen wurden durch das MoPeG geändert oder ergänzt.  …

neues Gebäudeenergiegesetz

Neues Gebäudeenergiegesetz begründet für Eigentümer Betreiberpflichten   Das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) begründet für Wärmepumpen, die ab dem 01.01.2024 neu in ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungs- und Nutzungseinheiten eingebaut werden, eine Pflicht zur Betriebsprüfung und für Betreiber von Heizungsanlagen in solchen Gebäuden eine Verpflichtung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie weiterer…

Vergütungsanspruch Bauträger

Der Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren   Bisher war die Frage umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Bauträgers einer Verjährungsfrist von drei Jahren oder von zehn Jahren unterliegt. Mit Urteil vom 07.12.2023 hat der Bundesgerichtshof diese Frage nun höchstrichterlich entschieden. Der Vergütungsanspruch des Bauträgers unterliegt einheitlich einer Verjährungsfrist von zehn Jahren, berechnet ab der…