Nico Rückert
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mehr erfahren
Unfallschadensregulierung
Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden, ganz egal, ob Sie Fahrzeugführer, Insasse, Fahrer eines Fahrrades/E-Bikes/Pedelecs oder Fußgänger sind. Wenn der erste Schock vorüber ist, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Um Ihre Rechte als Geschädigte/r zu wahren, ist es wichtig, von Anfang an einen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht einzuschalten. Dies gilt selbst dann, wenn die Haftungslage eindeutig erscheint.
Unsere Fachanwälte klären Sie darüber auf, welche Rechte Ihnen als Geschädigter/Geschädigtem zustehen. Steht mir ein Gutachter zu? Was ist bei der Gutachterauswahl zu beachten? Welche Abrechnungsmöglichkeiten lässt mein Gutachten zu? Sind die Kosten eines Mietwagens zu erstatten? Steht mir ein Schmerzensgeld zu? Alle diese Fragen werden individuell für Sie geklärt. Auch unterstützen wir Sie dabei, unberechtigte Kürzungen durch den Versicherer des Unfallverursachers zu erkennen und abzuwehren.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwälte für Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht kümmern sich engagiert um Ihren persönlichen Fall. Dazu zählen u.a. die Geltendmachung und Abwehr von Personen- und Sachschäden und die straf- und bußgeldrechtlichen Folgen eines Unfalls (Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer).