Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten werden vor allem mit der Beteiligung am Straßenverkehr in Verbindung gebracht, kein Wunder: Wohl fast jeder Autofahrer hat schon einmal einen Strafzettel wegen Falschparkens oder Parkens bei abgelaufener Parkuhr erhalten. Doch auch im zwischenmenschlichen Bereich können Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden, z.B. wenn Hundegebell nachts die Nachbarn stört. Welche Handlungen konkret als ordnungswidrig gelten, ist im Ordnungswidrigkeitengesetz definiert.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Viele Bußgeldbescheidempfänger zahlen vorschnell, dabei sind die Fristen oft schon verstrichen und der Bescheid ist bereits rechtskräftig.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwälte beraten Sie zu allen Themen von Ordnungwidrigkeiten. Zu ihren weiteren Tätigkeiten zählen z.B. das Entwickeln von Strategien, um Einschränkungen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu vermeiden.