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Cavada und Partner Rechtsgebiete Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretung oder Falschparken und schwerwiegenderen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, den Verkehrsdelikten. Zu diesen zählen u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogen am Steuer, Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung. Der Gesetzgeber bestraft solche Delikte mit Geld- und in manchen Fällen auch mit Freiheitsstrafen. Zudem ordnet er damit in Zusammenhang regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist an.
Doch ganz gleich ob Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsdelikt: Wenn Sie mit einer solchen Anschuldigung konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend rechtlichen Beistand suchen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf seine Richtigkeit hin bzw. erheben Einspruch. Im Falle von Verkehrsdelikten entwickeln sie eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch den Prozess.
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Unsere Leistung


Unsere Fachanwälte für Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht kümmern sich engagiert um Ihren persönlichen Fall. Dazu zählen u.a. die Geltendmachung und Abwehr von Personen- und Sachschäden. Selbstverständlich betreuen wir Ihr Unternehmen auch im Krisenfall, z.B. indem wir in einem Ermittlungsverfahren durch frühzeitiges Tätigwerden dazu beitragen, Anklagen zu vermeiden.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Volker Benzinger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht

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