telefon
kontakt
SCHNELLZUGRIFF
teilen
drucken

BGH zu Restwertermittlung beim Profi



Restwert und geschädigter „Profi“
Handelt es sich bei einem Geschädigten eines Unfalls um ein Unternehmen, das sich zumindest auch mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen beschäftigt, ist der Restwertmarkt des Internets heranzuziehen.

Grundsätzlich kann der Unfallgeschädigte sich an die regionale Restwertermittlung des Sachverständigen halten. Anders verhält es sich gemäß der BGH-Entscheidung vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/15 (https://openjur.de/u/2178182.html), wenn der Geschädigte ein auf diesem Gebiet gewerblich tätiger Unternehmer ist. Dieser nutzt typischerweise die Verwertungsmöglichkeit im Rahmen des eigenen Gewerbes im Internet. In diesem Fall ist ihm dies auch für den Unfall eines eigenen Fahrzeuges zuzumuten.

Auswirkungen auf „Flottenfahrzeuge“
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf den Geschädigten mit großer „Fahrzeugflotte“ bspw. Leasinggeber. Der BGH führt aus, dass es in der Situation des Geschädigten wirtschaftlich objektiv unvernünftig ist, „im Rahmen der Schadensabwicklung eine Verwertungsmöglichkeit ungenutzt zu lassen, die im Rahmen des eigenen Gewerbes typischerweise ohne weiteres genutzt wird“ (BGH-Entscheidung vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/15). Im Ergebnis gilt dies eben auch für die Restwertermittlung eines „Flotten“-Fahrzeuges.

Dabei wird es nunmehr insbesondere Aufgabe des Sachverständigen sein, im Vorfeld eine Unterscheidung zwischen Flotten, bei denen er den Restwert des regionalen Marktes ermittelt und solchen, bei denen eine überregionale Ermittlung stattzufinden hat, zu treffen.

IHR/E ANSPRECHPARTNER/IN

Susann Krivanek
Susann Krivanek
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Mehr erfahren

Verkaufsoffene Sonntage in Ludwigsburg rechtswidrig

Die Anlass-Veranstaltung muss mehr Besucher anziehen als die Öffnung des Ladens an einem Sonntag.

Achtung, Strafbarkeitsfalle! Betreuung in Zeiten des Enkeltricks

Die Stellung als Betreuer*in eines pflegebedürftigen Angehörigen bringt auch Pflichten mit sich, deren Nichtbeachtung schnell zu einer Strafbarkeit führen kann, wie folgendes Beispiel eindrücklich zeigt:

MPU ab 1,1 Promille wegen fehlender Ausfallerscheinungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.03.2021 entschieden, dass auch bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1.1 Promille die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtes (MPU) rechtes ist, sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen.

Eigenbedarf und Folgen, wenn er wegfällt

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter klagt nun auf Schadenersatz, weil die Bedarfsperson, wegen der die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden war, nicht einzog.

Besichtigung grundlos verweigert: Fristlose Kündigung

Grundlos verweigerte Zutritt zu einer Mietwohnung rechtfertigt unter entsprechenden Voraussetzungen eine fristlose Kündigung

Verlängerung der Bauzeit – auch der Objektplaner kann mehr Honorar verlangen

Verlängert sich die bei Vertragsabschluss von Auftraggeber und Architekt zugrunde gelegte Ausführungszeit, kann der Architekt eine Anpassung des vereinbarten Honorars verlangen.