Karsten Glörfeld
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Versicherungsrecht
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht teilt sich vornehmlich auf in Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Sowohl das Wohnraummietrecht als auch das gewerbliche Mietrecht haben sich zu einem derart komplexen Themengebiet entwickelt, dass sich ohne die Begleitung durch unsere erfahrenen Fachanwälte Ansprüche nur schwer durchsetzen lassen.
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Themen rund um den Erwerb von Wohnräumen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Eigentümers. Die Erfahrung zeigt, dass es in diesem Rechtsgebiet oft zu Streitigkeite innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt. Deshalb empfehlen wir die Beratung durch unsere versierten Fachanwälte.
Unsere Leistung
Unsere Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten Sie u.a. bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach gekündigtem Mietverhältnis sowie bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen. Sie sind Ihre ersten Ansprechpartner bei der Durchsetzung von Forderungen der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber säumigen Hausgeldschuldnern und begleiten Sie bei Beschlussanfechtungsverfahren.