Maklerrecht
Im Mittelpunkt des Maklerrechts steht die privatrechtliche Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer/Vermieter oder dem Käufer/Mieter eines Objektes und dem Makler. Diese wird durch das allgemeine Vertragsrecht, vier Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB und eventuell individuelle Vereinbarungen der Parteien untereinander bestimmt.
Die Vorschriften des BGB regeln allein den Vergütungsanspruch des Maklers. Insofern ist es wichtig, dass Sie im Falle einer Beauftragung Ihre Anforderungen und Wünsche an den Leistungsumfang der Maklertätigkeit genau definieren und in einem Maklervertrag festhalten.
Unsere Leistung
Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüft und erstellt Maklerverträge und berät und begleitet Sie bei Streitigkeiten mit Maklern z.B. wegen nicht erbrachter Leistungen.