AUFGABEN INNERHALB DES RECHTSGEBIETS
Rechtsanwalt Karsten Glörfeld ist beratend außergerichtlich und gerichtlich auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des privaten Versicherungsrechts und des Haftpflichtrechts tätig. Im Mietrecht zählen die Gestaltung und Kündigung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Räumungsansprüchen sowie die Geltendmachung von Forderungen aus dem Mietverhältnis (Miete, Schäden) zu seinem Tätigkeitsgebiet.
Im Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Glörfeld mit der Durchführung von Beschlussanfechtungen, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung von Hausgeldern befasst.
Im privaten Versicherungsrecht betreut Rechtsanwalt Glörfeld Fälle aus den Gebieten der privaten Unfallversicherung, Wohngebäude- und Hausratversicherung, privaten Haftpflichtversicherung sowie Kreditversicherung. Im Haftpflichtrecht umfasst seine Tätigkeit den Bereich der allgemeinen Haftpflicht (z.B. Tierhalterhaftung oder Verkehrssicherungspflichten).