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Cavada und Partner Rechtsgebiete Grundstückskauf

Grundstückskauf


Der Kaufvertrag zu Grundstücken ist nicht nur rechtlich komplex und kompliziert, er ist auch für die Vertragsbeteiligten zumeist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei erfasst das Gesetz unter dem Begriff „Grundstückskauf“ sowohl den Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft sowie der Gewerbe- und der Wohngrundstücke als auch bebaute Grundstücke und einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten. Dies liegt daran, dass alles mit dem Grund und Boden fest verbundene das rechtliche Schicksal des Grundstücks teilt. Die besondere rechtliche Schwierigkeit liegt zum einen in der Absicherung von Käufer und Verkäufer aufgrund des gestreckten Erwerbsvorgangs, da die Eintragung im Grundbuch, die zum Eigentumsübergang führt, oft erst Monate nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt. Zum anderen sind die Mängel am Gebäude und auch im Grund und Boden oft nicht erkennbar.
Dabei unterscheiden sich die Erwerbsverträge gerichtet auf Immobilien, die sämtlich beurkundet werden müssen, untereinander erheblich. Beim unbebauten Grundstück ist der Erwerb häufig verknüpft mit einem Bauerrichtungsvertrag, der Erwerb einer neu errichteten Immobilie wiederum unterscheidet sich ganz erheblich vom Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Erheblich unterschiedlich gestaltet sich der Erwerbsvertrag für die eigengenutzte Immobilie zur fremdgenutzten Immobilie und auch der Kaufvertrag zu einer Gewerbeimmobilie hat eigene Besonderheiten im Vergleich zum Erwerb einer Wohnimmobilie.
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Unsere Leistung


Unsere Fachanwälte erstellen für Sie Kaufverträge zu allen Arten von Immobilien, sie prüfen den Entwurf der Gegenseite oder des Notars. Sie begleiten und vertreten sie bei den Vertragsverhandlungen und bei der Vertragsabwicklung. Schließlich haben Sie mit unseren Fachanwälten kompetente und erfahrene Partner an Ihrer Seite zu allen streitigen Auseinandersetzungen, die aus einem Grundstückskauf resultieren.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Dr. Stefan Lämmer
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht

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Björn Beck
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Mediator (DAA)

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Ulla Böhler
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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Dr. Emily Henninger
Rechtsanwältin Tätigkeitsschwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht

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