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WEG kann Nachbarrechte geltend machen



Wird für die Bebauung eines Grundstücks ein Bauantrag gestellt, führt die Baugenehmigungsbehörde ein Angrenzer-Benachrichtigungsverfahren durch. Befindet sich auf einem angrenzenden Grundstück eine Wohnungseigentümergemeinschaft, stellt sich die Frage, wer Stellung nehmen und ggfs. auch Widerspruch gegen Baugenehmigung einlegen kann.

Öffentlich-rechtliche Nachbarrechte stellen sonstige Rechte im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 2. Halbsatz WEG dar. Die WEG kann die Durchsetzung dieser Rechte durch Beschluss (Vergemeinschaftung) an sich ziehen und dann in Prozessstandschaft durchsetzen (Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 06.02.2020 – 6 K 4494/19).
Das ermöglicht es sowohl, die Interessen aller Eigentümer zu berücksichtigen, das Vorgehen zu koordinieren als auch die Kosten auf die Schultern Aller zu verteilen.

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Jens Anderssohn
Jens Anderssohn
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter (SO Bau)

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